Verwaltungsinsider
Parkraummanagement
Haben Sie in Ihrer Kommune bereits ein klimafreundliches Parkraummanagement?
Parkraummanagement
Unter dem Begriff Parkraummanagement versteht man die zeitliche und räumliche Beeinflussung der Parkraumnutzung, und zwar mittels baulicher, organisatorischer und verkehrsrechtlicher Maßnahmen.
Der Verkehr nahm im Jahr 2022 in Baden-Württemberg rund 28% des gesamten CO2-Ausstoßes ein (Quelle: https://www.statistik-bw.de). Dabei macht der Parksuchverkehr circa 30 % des innerstädtischen Verkehrs aus (Quelle: Working Paper Fraunhofer). Das Parkraummanagement ist ein wirksames Steuerungsinstrument, um Innenstädte, durch die Reduzierung des Parksuch- und den Gesamt-Kfz-Verkehr nachhaltig attraktiver zu machen. Dieses setzt in der Regel keine großen Investitionen wie neue Straßen voraus und lässt sich dadurch in relativ kurzer Zeit umsetzen. Durch die Nutzung von Mobilitätsdaten vor Ort in Form von Apps, Auskunftssystemen und Verkehrssteuerung kann das Parkraummanagement optimiert werden. Ziel ist es, Daten aus den Bereichen ÖPNV-Fahrplan, Radnetz, Sharing-Dienste und Parkraum kostenfrei und transparent an die Öffentlichkeit zu vermitteln und so den innerstädtischen Verkehr zu reduzieren. Hierbei ist es besonders wichtig, lokale Mobilitätsdienstleister und Parkraumbetreiber vor Ort einzubinden. Ein weiteres Instrument zur Reduzierung des innerstädtischen Verkehrs ist die Parkraumbewirtschaftung. Vergleicht man Gemeinden mit Parkraumbewirtschaftung mit Gemeinden, die keine Parkraumbewirtschaftung haben (aber dennoch mit dem Untersuchungsraum und dessen Verkehrssystem vergleichbar sind), lässt sich ein Rückgang des Autoverkehrs bis zu 13% erkennen. Der Rückgang des gesamten Verkehrsaufkommens kann bei bis zu 24% liegen (fraunhofer.de). Bei der Einführung einer Parkraumbewirtschaftung können folgende Punkte für die Höhe der Vergütung ausschlaggebend sein:
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Zeitpunkt des Parkvorgangs (Wochentag, Tageszeit),
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Dauer (beschränkt/unbeschränkt) Nutzungswidmung für bestimmte Fahrzeuge (z.B. Pkw, Lieferfahrzeuge) oder
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für bestimmte Halter (z.B. Anwohner, Menschen mit Behinderung).
Wenn Sie in Ihrer Kommune eine Parkraumbewirtschaftung einführen wollen, sollten sie zunächst Bewirtschaftungsgebiet, Bewirtschaftungsform und Bewirtschaftungszeiten ermitteln und festlegen. Weiterhin ist es wichtig, dass Sie Parkverstöße regelmäßig überwachen, die Wirtschaftlichkeit prüfen, Regelungen über die Verwendung von Überschüssen festlegen, die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Parkraumbewirtschaftung sicherstellen und insbesondere die Attraktivität von Alternativen zum motorisierten Individualverkehr erhöhen. Mit der Förderung durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land Baden-Württemberg Sie beim Bauen, Aus- und Umbauen ihrer Verkehrsinfrastruktur. Für Parkraumkonzepte können Kreise und Kommunen über das Förderprogramm “Qualifizierte Fachkonzepte“ eine Förderung von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten beantragen. Mit der Personalstellenförderung zur Nachhaltigen Mobilität fördert das Land die Einstellung von zusätzlichem Personal zur Erarbeitung klimafreundlicher Parkraumkonzeptionen. Weitere Informationen finden Sie unter:
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LGVFG: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (Rubrik KStB Dynamische Verkehrsleitsysteme)
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Parkraumbewirtschaftung – Nutzen und Effekte (kea-bw.de)
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Kommunales Parkraummanagement klimaschutzorientiert gestalten (klimaschutz-bewegt.de)